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   VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500   

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https://dejure.org/2019,10940
VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500 (https://dejure.org/2019,10940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500 (https://dejure.org/2019,10940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2019 - 9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500 (https://dejure.org/2019,10940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; § 3 26. BImSchV
    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Umspannwerks

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Umspannwerks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 ; 26. BImSchV § 3
    Nachbarrechtsbehelf; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 09.07.2015 - 9 CS 14.1454

    Nachbarrechtsbehelf; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Seine jeweiligen Beschwerden hiergegen blieben erfolglos (BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 und B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der Verfahren AN 9 S 13.01316, AN 9 S 14.00382, 9 CS 14.369 und 9 CS 14.1454 sowie der vorgelegten Behördenakten des Landratsamts Bezug genommen.

    Es kommt allein darauf an, ob die angegriffene Zulassung eines Vorhabens eigene materielle Rechte des Dritten verletzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 2; B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454 - juris Rn. 12).

    Als Zumutbarkeitsschwelle im Sinne des Gebots der Rücksichtnahme bzw. des § 3 Abs. 1 BImSchG sind für derartige Anlagen die Grenzwerte aus § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1a der 26. BImSchV maßgeblich (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369

    Nachbarrechtsbehelf; Gebot der Rücksichtnahme; Trafostation; Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Seine jeweiligen Beschwerden hiergegen blieben erfolglos (BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 und B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der Verfahren AN 9 S 13.01316, AN 9 S 14.00382, 9 CS 14.369 und 9 CS 14.1454 sowie der vorgelegten Behördenakten des Landratsamts Bezug genommen.

    Es kommt allein darauf an, ob die angegriffene Zulassung eines Vorhabens eigene materielle Rechte des Dritten verletzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 2; B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454 - juris Rn. 12).

    Die noch in Betracht kommende Außenbereichslage der streitbefangenen Grundstücke könnte ebenfalls nicht zu einem Gebietserhaltungsanspruch des Klägers führen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Das Verwaltungsgericht hat seine Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klagen gegen die dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen mit Beschlüssen vom 29. Januar 2014 (Az. AN 9 S 13.01316) und 12. Juni 2014 (Az. AN 9 S 14.00382) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der Verfahren AN 9 S 13.01316, AN 9 S 14.00382, 9 CS 14.369 und 9 CS 14.1454 sowie der vorgelegten Behördenakten des Landratsamts Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Erweiterung, Umspannwerk, Rücksichtnahmegebot,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Die Klagen (Az. AN 9 K 15.01172 und AN 9 K 15.01173) hat das Verwaltungsgericht mit Urteilen vom 13. Oktober 2015 abgewiesen.

    Hinsichtlich der mit Bescheid vom 2. Dezember 2013 genehmigten Erweiterung der Umspannanlage hat es eine Verdoppelung der Lärmbelastung auf maximal 38 dB(A) angenommen und geschlussfolgert, es werde der Immissionsrichtwert für ein - hier ebenfalls nicht gegebenes - allgemeines Wohngebiet von nachts 40 dB(A) nicht überschritten (AN 9 K 15.01173, UA S. 12).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Selbst wenn der in Nr. 6.9 TA Lärm geregelte Messabschlag von 3 dB(A) entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht berücksichtigt wird, weil diese Regelung für Überwachungsmessungen nicht anzuwenden ist, wenn auf eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden (BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - juris Rn. 21), wird der Immissionsrichtwert von 45 dB(A) deutlich unterschritten.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Als Zumutbarkeitsschwelle im Sinne des Gebots der Rücksichtnahme bzw. des § 3 Abs. 1 BImSchG sind für derartige Anlagen die Grenzwerte aus § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1a der 26. BImSchV maßgeblich (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2014 - 4 B 21.14

    Gegenstand und Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Dass es geboten gewesen wäre, beide Erweiterungen als Gesamtvorhaben einem einzigen Genehmigungsverfahren und zwingend einer gemeinsamen gerichtlichen Überprüfung zu unterwerfen, kann der Kläger schon deshalb nicht mit Erfolg geltend machen, weil es zunächst Sache des Bauantragstellers ist, den zu beurteilenden Verfahrensgegenstand festzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2014 - 4 B 21.14 - juris Rn. 13), und es regelmäßig - wie auch hier - kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens gibt.
  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481
    Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - Rn. 15 juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 22.01607

    Baugenehmigung, Verwaltungsakt, Bescheid, Zulassungsverfahren, Bauantrag,

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am 10. April 2019 eine Berufungszulassung ab (BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris).

    Dabei verweist er insbesondere auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris) zum Zulassungsverfahren der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (VG Ansbach, U.v. 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173 - juris), welche sich unter anderem mit der Rechtmäßigkeit der 2013 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines zweiten Transformators beschäftigt habe.

  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

    Erfolgloser Antrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten (Baueinstellung)im

    Denn der Antragsteller hat als Nachbar weder einen generellen Anspruch auf Einhaltung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris Rn. 6 m.w.N.), noch besteht ein allgemeiner Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Bauvorhaben (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 28; B.v. 21.3.2018 - 9 ZB 16.2081 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074

    Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses

    Es gibt regelmäßig auch kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 15 ZB 22.2051

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren um ein bauaufsichtliches

    Dies ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 15.2481 - juris Rn. 6) und wird mit dem Zulassungsvorbringen auch nicht substantiiert in Frage gestellt.
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